Im Rahmen des Wirtschafts- und Rechtsunterrichts besuchten die Schülerinnen der neunten Jahrgangsstufe des BwR-Zweiges zwei Gerichtsverhandlungen am Amtsgericht Landshut. Ziel des Besuchs war es, theoretisch erlernte Inhalte mit der Praxis zu verknüpfen und einen Einblick in den Ablauf realer Strafverfahren zu erhalten. Im Anschluss an die Verhandlungen nahm sich die Richterin Zeit für ein Gespräch mit den Schülerinnen.Die erste Verhandlung befasste sich mit dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers verurteilte die Richterin den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. Besonders eindrucksvoll für die Schülerinnen war die Ernsthaftigkeit des Verfahrens und die Konsequenzen, die sich aus strafbarem Verhalten ergeben können.Im zweiten Fall wurde eine Angeklagte wegen Sachbeschädigung und Betrugs angeklagt. Die Tat bestand darin, dass die Angeklagte mutwillig Eigentum eines anderen beschädigt hatte und sich durch falsche Angaben einen finanziellen Vorteil verschaffen wollte. Die Richterin verhängte in diesem Fall eine Geldstrafe.Der Besuch am Amtsgericht stellte eine lehrreiche und eindrucksvolle Ergänzung zum Wirtschafts- und Rechtsunterricht dar.
Im Rahmen des Wirtschafts- und Rechtsunterrichts besuchten die Schülerinnen der neunten Jahrgangsstufe des BwR-Zweiges zwei Gerichtsverhandlungen am Amtsgericht Landshut. Ziel des Besuchs war es, theoretisch erlernte Inhalte mit der Praxis zu verknüpfen und einen Einblick in den Ablauf realer Strafverfahren zu erhalten. Im Anschluss an die Verhandlungen nahm sich die Richterin Zeit für ein Gespräch mit den Schülerinnen.
Die erste Verhandlung befasste sich mit dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers verurteilte die Richterin den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. Besonders eindrucksvoll für die Schülerinnen war die Ernsthaftigkeit des Verfahrens und die Konsequenzen, die sich aus strafbarem Verhalten ergeben können.
Im zweiten Fall wurde eine Angeklagte wegen Sachbeschädigung und Betrugs angeklagt. Die Tat bestand darin, dass die Angeklagte mutwillig Eigentum eines anderen beschädigt hatte und sich durch falsche Angaben einen finanziellen Vorteil verschaffen wollte. Die Richterin verhängte in diesem Fall eine Geldstrafe.
Der Besuch am Amtsgericht stellte eine lehrreiche und eindrucksvolle Ergänzung zum Wirtschafts- und Rechtsunterricht dar.
Im Rahmen des Wirtschafts- und Rechtsunterrichts besuchten die Schülerinnen der neunten Jahrgangsstufe des BwR-Zweiges zwei Gerichtsverhandlungen am Amtsgericht Landshut. Ziel des Besuchs war es, theoretisch erlernte Inhalte mit der Praxis zu verknüpfen und einen Einblick in den Ablauf realer Strafverfahren zu erhalten. Im Anschluss an die Verhandlungen nahm sich die Richterin Zeit für ein Gespräch mit den Schülerinnen.
Die erste Verhandlung befasste sich mit dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers verurteilte die Richterin den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe. Besonders eindrucksvoll für die Schülerinnen war die Ernsthaftigkeit des Verfahrens und die Konsequenzen, die sich aus strafbarem Verhalten ergeben können.
Im zweiten Fall wurde eine Angeklagte wegen Sachbeschädigung und Betrugs angeklagt. Die Tat bestand darin, dass die Angeklagte mutwillig Eigentum eines anderen beschädigt hatte und sich durch falsche Angaben einen finanziellen Vorteil verschaffen wollte. Die Richterin verhängte in diesem Fall eine Geldstrafe.
Der Besuch am Amtsgericht stellte eine lehrreiche und eindrucksvolle Ergänzung zum Wirtschafts- und Rechtsunterricht dar.

